Familienstreitigkeiten vorzubeugen oder zu schlichten, ist eine der Hauptaufgaben im Erbrecht. Erblasser kennen häufig nicht alle Möglichkeiten der Nachfolgegestaltung. Erben fühlen sich durch Unwissen über die eigenen Rechte und Pflichten um ihre Ansprüche betrogen.

Mit Fachwissen aus einem Fachanwaltslehrgang und Erfahrung in der Betreuung erbrechtlicher Fälle sind wir Ihr idealer Ansprechpartner. Nach einer ausführlichen Besprechung Ihrer Wünsche erstellen wir gemeinsam Ihr Testament. Als Erben können Sie sich für alle notwendigen Schritte bis zum Erbantritt an uns wenden – wir beraten Sie gerne!

Die Leistungen  im Überblick:

  • Testamentsgestaltung

  • Aufsetzen, Vollstrecken & Anfechten von Testamenten

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften / Erbauseinandersetzung

  • Pflichtteilsanspruch / Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

  • Beratung zur Generalvollmacht

  • Beratung zum Thema Schenkungen

  • Beratung zur Vermögensübertragung zu Lebzeiten

  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

  • Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen